Datenschutz für Vereine

Datenschutz Quick-Check

Mitgliederlisten, Anmeldungen zu Wettbewerben oder Einladungen zu Vereinsaktivitäten: Jeder Verein verarbeitet personenbezogene Daten und ist damit verpflichtet, die DSGVO einzuhalten. Das gilt für den FC Bayern München mit seinen 290.000 Mitgliedern genauso wie für einen Tennisclub mit 100 Aktiven.

Doch wie? Während große Vereine in der Regel ohnehin einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, stehen kleine Vereine vor einem Problem, vor allem deren Vorsitzende. Denn nach DSGVO sind sie für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich und im Fall eines Verstoßes haftbar!

Datenschutz Verein

Wir unterstützen Sie dabei! Mit unserem Quick-Check für Vereine prüfen wir, welche Datenschutz-Maßnahmen in Ihrem Verein umgesetzt werden müssen. Mit unseren Checklisten und Merkblättern versetzen wir Sie in die Lage, auch nach dem Quick-Check Ihren Verein datenschutzrechtlich korrekt zu führen.

Vermeiden Sie Strafen!
Führen Sie den Quick-Check jetzt durch!

Unser Quick-Check umfasst

  • Ermittlung des Handlungs- bzw. Änderungsbedarfs in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen

  • Prüfung der Datenschutzerklärung und des Impressums auf der Webseite und den Social Media-Kanälen

  • Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Vereinsmitgliedern und Interessenten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO

  • Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO

  • Soll/Ist Abgleich der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO-Anforderungen

  • Prüfung der Verträge der Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf Vollständigkeit

Starten Sie jetzt den Quick-Check für Ihren Verein!
Mailen Sie uns unter info@jmh-datenschutz.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.